Technische Anforderungen an Brandschutztüren

Nov 16, 2025

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Brandschutztüren aus Holz werden aus feuerhemmendem Holz oder feuerhemmenden Holzprodukten-für den Türrahmen, das Türblattskelett und die Türblattfüllung hergestellt. Wenn das Türblatt mit Material gefüllt ist, muss es mit einem ungiftigen und ungefährlichen feuer--und hitzeisolierenden Material gefüllt und mit feuer-beständigen Beschlägen ausgestattet sein, um eine Tür mit einem bestimmten Grad an Feuerbeständigkeit zu bilden.

 

Die Überlappung zwischen Türblatt und Türrahmen sollte nicht weniger als 12 mm betragen; der Abstand zwischen Türblatt und Türrahmen auf der Scharnierseite darf die in den Konstruktionszeichnungen angegebene Maßtoleranz nicht überschreiten; der Abstand zwischen Türblatt und Türrahmen auf der Schlossseite darf die in den Konstruktionszeichnungen angegebene Maßtoleranz nicht überschreiten; der Abstand zwischen Türblatt und Oberrahmen sollte 3 mm nicht überschreiten; der Spalt zwischen den Türblättern von zwei--flügeligen und mehrflügeligen Türen sollte 3 mm nicht überschreiten; der Abstand zwischen Türblatt und Unterrahmen bzw. Boden sollte 9 mm nicht überschreiten; der Spalt zwischen den Passflächen des Türblatts und des Türrahmens: Der Spalt zwischen den Passflächen des Türblatts und des Türrahmens auf der Scharnierseite, der Verriegelungsseite und dem oberen Rahmen sollte 3 mm nicht überschreiten; der Höhenunterschied zwischen Türblatt und Türrahmen: Auf der Öffnungsfläche der Brandschutztür sollte der Höhenunterschied zwischen Türrahmen und Türblatt 1 mm nicht überschreiten.

 

Brandschutztüren aus Holz beziehen sich auf Türen, deren Türrahmen, Türblattskelette und Türblattpaneele aus Holz oder Holzprodukten bestehen und deren Feuerwiderstandsklasse den nationalen Standards entspricht. Kleine Abweichungen zwischen Brandschutztüren aus Holz sind nicht akzeptabel; Selbst ein kleines Detail kann dazu führen, dass sie die nationalen Standards nicht erfüllen.

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