Definition von temporären Gebäuden

Oct 08, 2025

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Unter temporären Gebäuden versteht man einfache Bauwerke oder Einrichtungen, die von Einheiten und Einzelpersonen vorübergehend für Produktions- oder Wohnzwecke errichtet und genutzt werden und innerhalb einer bestimmten Frist abgerissen werden müssen. Beispiele hierfür sind Hütten, Arbeitsschuppen und kurzfristige Ausstellungsräume (Modellräume, Ausstellungsräume). Strukturell dürfen sie zwei Stockwerke nicht überschreiten, und außer bei besonderen technischen Anforderungen werden in der Regel keine langlebigen Bauformen wie vor Ort gegossener Stahlbeton verwendet.

 

Die Nutzungsdauer von temporären Bauten ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß dem *Stadt- und Landplanungsgesetz* und dem *Landverwaltungsgesetz* „darf die Nutzungsdauer von temporären Gebäuden zwei Jahre nicht überschreiten und sie müssen vom Eigentümer innerhalb der genehmigten Nutzungsdauer abgerissen werden.“ Temporäre Bauten erhalten keine Schutzrechtszertifikate und ihre Nutzung kann nicht geändert werden. Ist eine Verlängerung aus besonderen Gründen erforderlich, muss die Baueinheit vor Ablauf der Frist einen Verlängerungsantrag stellen, wobei nur ein Verlängerungsantrag zulässig ist. Wenn die zwei-Jahresfrist ohne genehmigte Verlängerung abgelaufen ist, gilt das Gebäude als illegales Gebäude.

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